Neue Steuerregelungen 2009
Seit Anfang des Jahres gelten neue Regelungen bei der Steuerabgabe. Die Pauschalsteuer für Kapitaleinnahmen wurde auf 25 Prozent festgesetzt, das schließt neue Regelungen ein und die Steuerfreiheit aus. Werbungskosten sind nunmehr nicht mehr als Ausnahme möglich und fallen weg.
Sparerpauschalbetrag soll Kosten decken
Durch die Änderungen kommen nun neue Modelle zum Finanzierungsaufwand der Geldanlage in Frage, die Schuldzinsen sind weder durch die Bank noch den Anleger rückforderbar. Das gilt für Kreditaufwand genauso wie für Depot-, Verwaltung- und Beratungsgebühren auch für Aufwendungen bei Fahrten zur Hauptversammlung und Seminaren. Diese Kosten gelten mit dem Sparerpauschalbetrag über 801 Euro als abgegolten. Allerdings wird dieser auch bezahlt, wenn keinerlei Aufwendungen anfallen.
Abgeltungsteuer gilt teilweise
Weiterhin abzugsfähig über die Abgeltungsteuer sind jedoch Bankspesen, Limitgebühren und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren. Darüber hinaus kann auch der Ausgabenaufschlag beim Kauf von Investmentfonds weiter abgesetzt werden. Dank des Erlasses des Bundesfinanzministeriums wird bei Vermögensverwaltungsaufträgen derzeit sogar die Hälfte des Pauschalgebühren als Transaktionskostenteil anerkannt. Mit diesen Gebühren werden steuerlich realisierte Gewinne vermindert und angefallene Verluste erhöht. Der Vermögensverwalter muss daher keine Abgeltungsteuer für seine Kunden einbehalten.