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Jahressteuergesetz 2009 – Teil 2

Geschrieben in Allgemein von admin am 8 Januar 2009

Ein Geldmarktfonds gilt für den Gesetzgeber als steuerorientiert, wenn die Anlagepolitik des Fonds darauf ausgerichtet ist, eine Geldmarktrendite zu erzielen und die vom Fonds erzielten Wertpapier- und Termingeschäftsgewinne – nach Verlustverrechnung und vor Aufwandsrechnung – die ordentlichen Erträge (das sind hier vor allem Zinsen) gemäß dem Jahresbericht des letzten vor dem September 2008 endenden Geschäftsjahres übersteigen.

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