Jahressteuergesetz 2009 – Teil 1
Das vom Bundesrat beschlossene Jahressteuergesetz 2009 enthält einige nachträgliche Änderungen zur Abgeltungssteuer, die vorrangig steueroptimierte Geldmarktfonds betreffen.
Wer nach dem 18. September 2008 einen solchen Fonds erworben hat und diesen wiederverkaufen will, muss Steuern bezahlen.
Bei Käufen vor dem 19. September 2008 ist für den Verkauf noch Zeit. Denn bis zum 10. Januar 2011 bleiben erzielte Kursgewinne steuerfrei, wenn der Fonds mindestens ein Jahr Bestand hatte.
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