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Lebensversicherung unterliegt nicht der Abgeltungssteuer

Geschrieben in Allgemein von admin am 7 Juli 2008

Lebensversicherungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Personen, die ihren Sparerfreibetrag von 801 bzw. 1602€ schon ausgereizt haben, finden in dieser Anlage steueroptimiertes Vermögen.

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