Bisherige Regelungen
Die Höhe der Besteuerung eines Fonds ist im Investmentsteuergesetz geregelt und wird voraussichtlich mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wieder geändert werden. Bisher war es z.B. so, dass laufende Investmenterträge, hierbei vor allem Zinseinnahmen und Dividenden, auch ohne Ausschüttung steuerbar waren und dem Anleger am Jahresende zugerechnet wurden.
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